Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Allgemeines
1.1 Unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil all unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und aller Verträge über Warenlieferungen des Verkehrs mit Vollkaufleuten und den ihnen gleichgestellten. Sie gelten auch für laufende und künftige Geschäftsverbindungen. Darüber hinaus gelten ergänzend die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektro- Industrie" in der jeweils gültigen Fassung. Deren Kenntnis setzen wir als bekannt voraus und sehen von der Übersendung eines Abdruckes ab. Auf Anforderung werden diese Lieferbedingungen zugesandt.

1.2 Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Aufträge über Projekte gelten gleichzeitig als Entwicklungsfreigaben, wenn die Bestellungen mit den Angeboten übereinstimmen.

§2 Angebote
2.1 Angebote sind freibleibend. All unsere Preisangaben gelten für Lieferungen nach dem im Angebot benannten Ort und verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.
§3 Preise
3.1 Die Preise gelten ab Werk und ohne Verpackung. Wir behalten uns vor, bei einer erheblichen Steigerung der Kosten, die mit der Auftragsdurchführung zusammenhängen, diese Preise angemessen zu erhöhen, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.

§4 Zahlungen
4.1 Zahlungen unserer Rechnungen haben innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Bei Kleinbezügen (Nettowarenwert unter € 50,--) wird ein Zuschlag in Höhe von € 15,-- berechnet. Als Tag der Zahlung gilt der Tag an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

4.2 Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen berechnet, die 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.

4.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen der Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wären unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4.4 Einzelne Muster können berechnet werden. Diese werden dann innerhalb einer angegebenen Frist zurückgenommen und der Warenwert dafür wieder gutgeschrieben. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen bzw. können nicht gutgeschrieben werden.

§5 Verpackung und Versand
5.1 Ist in der Bestellung keine Versandart vorgeschrieben, so bleibt diese unserer Wahl vorbehalten. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

5.2 Leihverpackung ist innerhalb von 2 Tagen kostenfrei zurückzusenden. Bei verspäteter Rücksendung wird eine Leihgebühr berechnet.

5.3 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfuhr übernommen haben. Wird seitens des Bestellers eine Transportversicherung gewünscht, so ist dies in der Bestellung besonders anzugeben. Die Transportversicherung geht zu Lasten des Bestellers.

§6 Mängelhaftung
6.1 Unsere Ware ist sofort nach Eingang zu prüfen. Reklamationen werden nur innerhalb einer Woche nach Wareneingang berücksichtigt. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an, in 12 Monaten.

§7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus den Geschäftsverbindungen zustehenden Forderungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, also auch einschließlich eventueller Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche, Wechselforderungen sowie von Dritten erworbener Forderung, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.

7.2 Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermengung, Vermischung bzw. Verarbeitung oder Bearbeitung unserer Lieferung (mit anderer Lieferung) Allein- oder Miteigentum, steht uns Eigentum in der Höhe zu, die dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen Lieferungen entspricht. Eine Verarbeitung bzw. Bearbeitung gemäß §950 BGB erfolgt für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet würden. In allen Fällen einer Kollision dieser Klausel mit Klauseln der Lieferanten weiterer benutzter Einzelteilen erfolgt die Verarbeitung gemeinschaftlich für alle und unser Anteil richtet sich nach dem Verhältnis unserer Lieferung zu den übrigen. Die Verwahrung hat in sämtlichen Fällen unentgeltlich zu erfolgen. Der Wert unserer Lieferung bestimmt sich nach unserem Lieferungspreis einschließlich Mehrwertsteuer und Skontoabzug.

7.3 Bis zu Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung ist eine Verwertung oder Sicherungsübertragung, der von uns gelieferten bzw. in unserem Miteigentum stehenden Ware untersagt. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung untersagt, es sei denn, dass der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände zum Zweck der Weiterveräußerung erwirbt. In diesem Fall ist er widerruflich berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes im eigenen Namen weiter zu veräußern, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Beiderseitiger Erfüllungsort und beiderseitiger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort und ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
• für Georg Schlegel GmbH & Co. KG das Amtsgericht Riedlingen; nach Wahl des Verkäufers auch das Landgericht Ravensburg
• für Schlegel Elektrokontakt GmbH das Kreis- und Amtsgericht Leipzig.

8.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages nicht berührt.